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   BVerwG, 10.01.1985 - 6 C 98.84   

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https://dejure.org/1985,7264
BVerwG, 10.01.1985 - 6 C 98.84 (https://dejure.org/1985,7264)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1985 - 6 C 98.84 (https://dejure.org/1985,7264)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - 6 C 98.84 (https://dejure.org/1985,7264)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision - Anforderungen an die Bezeichnung von Revisionsgründen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.07.1964 - VIII C 32.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 6 C 98.84
    Sie verkennt jedoch, daß dieser Revisionsgrund nicht mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 VwGO geltend gemacht werden kann, sondern nur mit einer nach § 132 Abs. 3 VwGO einzulegenden Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 23. Juli 1964 - BVerwG 8 C 32.64 - <BVerwGE 19, 157> m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

    Sie verkennt jedoch, daß dieser Revisionsgrund nicht mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 VwGO geltend gemacht werden kann, sondern nur mit einer nach § 132 Abs. 3 VwGO einzulegenden Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1964 - BVerwG 8 C 32.64 - <BVerwGE 19, 157> m.w.Nachw., vom 10. Januar 1985 - BVerwG 6 C 98.84 - und vom 30. Juli 1985 - BVerwG 6 C 28.85 -).
  • BVerwG, 15.05.1987 - 6 C 1.86

    Verwerfung einer ohne Zulassung eingelegten Revision - Fehlen eines wesentlichen

    Sie verkennt jedoch, daß dieser Revisionsgrund nicht mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 VwGO geltend gemacht werden kann, sondern nur mit einer nach § 132 Abs. 3 VwGO einzulegenden Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 1964 - BVerwG 8 C 32.64 - <BVerwGE 19, 157> sowie vom 10. Januar 1985 - BVerwG 6 C 98.84 -).
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